Die Bundesrepublik Deutschland ist föderal aufgestellt. Bedingt durch die kulturelle Vielfalt zwischen Flensburg und Passau obliegt den deutschen Bundesländern die „Kulturhoheit“, d.h. Gesetzgebung hinsichtlich Sprache, Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst.
Gehören dazu auch die Sicherheit und der Brandschutz von Gebäuden, notwendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen, die Regelungen bezüglich Abstandsflächen zu Nachbargebäuden? Brauchen wir deshalb für sechzehn Länder sechzehn verschiedene Landesbauordnungen (LBO)? Müssen Brandschutz und Sicherheit vielfältig und immer wieder unterschiedlich geregelt werden?
Den LBO liegt durchaus eine einheitliche Musterbauordnung (MBO) zugrunde, sie driften jedoch von Novelle zu Novelle weiter davon ab und beständig auseinander. Befragt man Landespolitiker und -behörden dazu, finden sich dafür immer wichtige und nachvollziehbare Gründe: Das Land Berlin will die Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Wiederverwendung von Baustoffen erhöhen, Bayern das „moderne urbane Wohnen“ fördern, Flächen sparen und in den Städten mehr verdichten, Nordrhein-Westfalen den „Bürokratiedschungel“ lichten, Raum für barrierefreies Wohnen schaffen und unnötige Baukostensteigerungen kappen.
All das sind an und für sich gewichtige Vorhaben, die ebenso in jedem anderen Bundesland Sinn machen. Sie könnten durchaus bundesweit abgestimmt und beschlossen werden. Sie fallen auch sicher nicht unter die „Kulturhoheit der Länder“. Die Verschiedenartigkeit der LBO läuft jedoch an sich schon diesen hehren Vorhaben zuwider. Sie verdichtet den Bürokratiedschungel, verhindert modernes urbanes Wohnen und stört die Wiederverwendung von Baustoffen. Die Komplexität und die heterogene Struktur der LBO erhöhen den Aufwand für Recherche- und Planungstätigkeiten, führen oft zu völlig verschiedenen Anforderungen an gleiche Gebäude und erhöhen letztendlich die Baukosten und geschätzte fünf bis zehn Prozent.
Der Ruf nach einer einheitlichen Bauordnung in Deutschland wird deshalb in Kommissionen, in Bündnissen, bei Investoren, bei der Bauindustrie, bei Industrie- und Handelskammern, in Architekten- und Ingenieurkreisen immer wieder laut und deutlich geäußert. Es passiert in den Ländern trotzdem nichts, um tatsächlich eine gemeinsame Bundes-Bauordnung zu schaffen, die zumindest in Bezug auf Brandschutz und Sicherheit in allen Ländern einheitlich angewendet wird.
Warum lassen wir uns das gefallen? Warum insistieren wir als Architekten und Ingenieure, als Mitglieder der Kammern und Verbände, als Bürger und Bürgerinnen von Land und Bund nicht darauf, dass die Länder die LBO stärker an der Musterbauordnung orientieren?
Nur eine einheitliche Einführung der MBO sorgt für Transparenz und spart u.a. Umplanungs- und Umbaukosten für landesspezifischen Anpassungen. Nur eine gemeinsam mit starker Stimme vorgetragene Argumentation kann dabei helfen, Landesfürsten und solche die sich dafür halten, von der Sinnfälligkeit einer einheitlichen Bundes-Bauordnung in Deutschland zu überzeugen.