Seit 1. Januar 2019 gilt in Nordrhein-Westfalen die Novelle der Landesbauordnung. Demnach sind unter anderem künftig geringere Abstände zwischen Wohngebäuden erlaubt und zudem wurde die pauschal festgelegte Zahl von Stellplätzen beim Bau von Wohnungen gelockert.
„Die Anpassung in NRW ist ein guter Ansatz, weil hierdurch die dringend benötigte Nachverdichtung möglich wird“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft.
„Wir müssen jetzt aber deutschlandweit mutig nachlegen. Denn 16 unterschiedliche Landesbauordnungen sorgen für zeit- und kostenintensives Planen und Bauen und schaffen Unsicherheiten bei Investoren und Entwicklern. Wir brauchen endlich eine bundesweit geltende einheitliche Bauordnung. Dies würde sich sehr positiv auf die seit Jahren gestiegenen Baukosten auswirken.“
Die Aufsplittung in 16 Landesbauordnungen bedingen nicht nur Schwierigkeiten beim Bauen selbst, auch im Sachverständigenwesen sind nicht tragbare Zustände zu verzeichnen.
Ein Prüfsachverständiger der in einem anderen Bundesland tätig werden möchte, muss sich dazu bei der zuständigen Stelle (z.B. Ingenieurekammer, oder entsprechendes Ministerium) anmelden.
Im Zuge der Zulassungsprüfung für Prüfsachverständige kann der Prüfling mit Fragen zu einer oder mehrerer Landesbauordnungen + Musterbauordnung konfrontiert werden.