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	<title>Architekten &#8211; bundesbauordnung.de</title>
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		<title>Alternative Lösungen für sichere Rettungswege</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Reinhard Eberl-Pacan]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2020 09:33:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Architekten]]></category>
		<category><![CDATA[Presse/Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein „Dauerbrenner“ der Brandschutz-Diskussion Die Rettung von Menschen – insbesondere bei Bränden – ist Aufgabe der Feuerwehr. Dieser kommt sie tagtäglich mit großem Erfolg nach. In vielen Fällen sind ihr lebensrettenden Einsätze jedoch deutlich erschwert: In Berlin betrifft dies ca. 400 000 Wohnungen (geschätzt 1/5) in oberen Geschossen oder Hinterhäusern. Sie verfügen über keine ausreichende &#8230; <p class="link-more"><a href="https://bundesbauordnung.de/alternative-loesungen-fuer-sichere-rettungswege/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">"Alternative Lösungen für sichere Rettungswege"</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ein „Dauerbrenner“ der Brandschutz-Diskussion</h2>
<p>Die Rettung von Menschen – insbesondere bei Bränden – ist Aufgabe der Feuerwehr. Dieser kommt sie tagtäglich mit großem Erfolg nach. In vielen Fällen sind ihr lebensrettenden Einsätze jedoch deutlich erschwert: In Berlin betrifft dies ca. 400 000 Wohnungen (geschätzt 1/5) in oberen Geschossen oder Hinterhäusern. Sie verfügen über keine ausreichende zweiten Rettungswege über Rettungsgeräte der Feuerwehr, die baurechtlich erforderlich sind. Daran &#8222;schuld&#8220; sind meist die historische Blockbebauung mit Seitenflügeln und Quergebäuden, enge (Wohn-)Straßen, parkende Fahrzeuge oder große Straßenbäume.</p>
<h3>Aufstellflächen für die Feuerwehr</h3>
<p>Richtschnur für die Herstellung von Flächen für die Feuerwehr ist eine Richtlinie [1], die historisch auf die 50er und 60er Jahre zurückgeht. Damals war die verkehrsgerechte Stadt das Vorbild für den Städtebau. Dieses Modell hat ausgedient. Bewohner heutiger Städte schätzen eher die kompakten und hoch verdichteten Viertel. Der Abriss von Altbauten zur Auflockerung der Stadtkerne ist „out“, die Nachverdichtung durch Baulückenschließung und Dachaufstockungen ist „in“. Moderner Städtebau und „historische“ Aufstellflächen, das passt nicht zusammen. Wollen wir auf dem Weg des Erhalts und der Nachverdichtung der Städte vorankommen müssen hier Lösungen gefunden werden.</p>
<h3>Sicherheitstreppenraum</h3>
<p>Ansätze dazu gibt es in verschiedenen Bundesländern und Großstädten. Sie bedingen entweder den Einsatz umfangreicher Technik („Modell Hamburg“ mit Druckbelüftungsanlagen) oder einen Wohnflächenverlust bei Neubauten („Modell Berlin“ mit zusätzlichen Schleusen zum Treppenraum). Beides kann bei Neubauten sowohl in der Planung als auch in der Kostenkalkulation rechtzeitig berücksichtigt werden.</p>
<p>Schlechter sieht es bei Altbauten aus. Bestandsmietern kann nicht ein „Stück Wohnung“ für eine zusätzliche Schleuse weggenommen werden. Inzwischen hat der Berliner Senat sein „Modell“ für „Sicherheitstreppenräume“ trotzdem in die VV TB Bln [1] aufgenommen. Alternative Maßnahmen bleiben dadurch außen vor und tausenden Bewohnern Berliner Altbauten werden sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Flucht- und Rettungswege verwehrt.</p>
<p><strong>Lösungen für Bestandsmieter</strong></p>
<p>Statt hemmender Verordnungen sind auch in Berlin intelligente Lösungen gefragt. Sie ermöglichen nicht nur die Schaffung zusätzlicher Dachwohnungen mit ausreichenden Rettungswegen, sondern verbessern zusätzlich die Situation vieler Bewohner in Wohnungen ohne zweiten Rettungsweg.</p>
<p>Treppenräume können z.B. mit einem Differenzdrucksystem (Druckbelüftungsanlage) ausgestatten und damit als Sicherheitstreppenräume für Gebäude unterhalb der Hochhausgrenze ohne Schleuse zugelassen werden. Dieser Sicherheitstreppenraum ist ebenso effektiv, kann aber deutlich besser an Bestandssituationen angepasst werden. Daneben können eine effektive Rauchableitung oder Wasserfeinsprüh–Niederdruckverfahren herangezogen werden.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Berliner Verordnung zu Sicherheitstreppenräumen hat sich bei Neubauten bewährt. Leider sind dadurch alternative – insbesondere technische – Maßnahmen zur Verbesserung von Treppenräumen oder der Schaffung von Wohnraum in Altbauten ausgeschlossen. Bei verantwortungsbewusster Planung und technisch einwandfreier Umsetzung sind diese Maßnahmen jedoch grundsätzlich als gleichwertig anzusehen.</p>
<p>Reinhard Eberl-Pacan</p>
<p>Vorsitzender des Vorstands</p>
<p>Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Literatur:</p>
<p>[1] Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr – Fassung Februar 2007 – (zuletzt geändert Oktober 2009)</p>
<p>[2] Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 (ABl. S. 2095) zuletzt geändert 6. Februar 2019 Anhang A „Anforderungen an Sicherheitstreppenräume (SiTrR Bln)“</p>
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		<title>EuGH kippt HOAI &#8211; Kommt ein ruinöser Preiswettbewerb für Architekten und Ingenieure</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Reinhard Eberl-Pacan]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jul 2019 16:41:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Architekten]]></category>
		<category><![CDATA[Fachplaner]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Damit taugt sie nicht mehr als untere oder obere Grenze für Honorare von rund 130.000 Architekten sowie zehntausenden Ingenieuren, die Gebäude, Verkehrs- oder Gartenanlagen planen. Jene, die sich bisher auf dem vermeintlichen Ruhekissen HOAI ausgeruht haben, müssen &#8230; <p class="link-more"><a href="https://bundesbauordnung.de/eugh-kippt-hoai-kommt-ein-ruinoeser-preiswettbewerb-fuer-architekten-und-ingenieure/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">"EuGH kippt HOAI &#8211; Kommt ein ruinöser Preiswettbewerb für Architekten und Ingenieure"</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Damit taugt sie nicht mehr als untere oder obere Grenze für Honorare von rund 130.000 Architekten sowie zehntausenden Ingenieuren, die Gebäude, Verkehrs- oder Gartenanlagen planen. Jene, die sich bisher auf dem vermeintlichen Ruhekissen HOAI ausgeruht haben, müssen sich umstellen und lernen, unternehmerisch zu denken. Auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland muss ein ruinöser Preiswettbewerb aufgehalten und durch einen Qualitätswettbewerb ersetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<figure id="attachment_329" aria-describedby="caption-attachment-329" style="width: 640px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-329 size-large" src="https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611-724x1024.jpg" alt="" width="640" height="905" srcset="https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611-724x1024.jpg 724w, https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611-212x300.jpg 212w, https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611-768x1086.jpg 768w, https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611-848x1200.jpg 848w, https://bundesbauordnung.de/wp-content/uploads/2019/07/BDA-Bayern-HOAI-Plakat1-778611.jpg 905w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption id="caption-attachment-329" class="wp-caption-text">Die HOAI ist kein vermeintliches Ruhekissen für Architekten- und Ingenieurhonorare (Protestplakat des BDA Bayern April 2008)</figcaption></figure>
<p>Fachplaner und Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz sind davon weniger betroffen. Leistungen zur Brandschutzplanung oder zur brandschutztechnischen Bauüberwachung fielen auch bisher nicht unter das Preisrecht der HOAI fielen. Unsere Mitglieder sind es gewohnt, ihre Honorare – in Anlehnung an das Berechnungsverfahren nach AHO – frei zu vereinbaren, ohne sich auf ein gesetzliches „Mindesthonorar“ verlassen zu können.</p>
<h4>„Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf“</h4>
<p>Private Bauherren dürfen jetzt auch bei anderen Planungs- und Bauleitungsleistungen einen Preiswettbewerb anstreben, die öffentliche Hand muss es nach gängiger Praxis in vielen Fällen sogar tun. Hier gilt es von allen Beteiligten gegenzusteuern. Ein ruinöser Preiswettbewerb wird die Marke „Deutsche Ingenieurkunst“ weiter ausdünnen und zu einem Verfall der Qualitätsstandards der Architekten- und Ingenieurleistungen führen.</p>
<p>Mangelhafte Vergütung von Architekten und Ingenieuren generiert Mehrkosten und Projektverzögerungen. Die Beispiele dafür sind Legion. „Es ist allgemein bekannt, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen“, sagt der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer.</p>
<p>Private Unternehmer werden sich das auch in Zukunft nicht leisten wollen. Für Mehrkosten und Missmanagement müssen sie am Ende selbst aufkommen. Nicht so die öffentliche Hand; gerne schmücken sich Politiker und ihre Helfershelfer in den Verwaltungen mit großen Prestigeprojekten zum kleinen Preis. Gespart wird zuerst an den Vergütungen der Architekten und Ingenieure. Hier kommt der preisgünstigste zum Zug und nicht derjenige mit der besten Qualität und Expertise. Für die folgenden katastrophalen Bauabläufe und Kostensteigerungen müssen sie nicht geradestehen.</p>
<h4>Oberstes Gebot ist der Kundennutzen</h4>
<p>Auftraggeber müssen bereit sein, Qualität von Architekten- und Ingenieurleistungen zu erkennen und zu vergüten. Architekten und Ingenieure müssen auf der anderen Seite konsequenter an der Qualität ihrer Planungs- und Bauüberwachungsleistungen arbeiten. Ihr Engagement und ihr Einsatz müssen den Kunden an erster Stelle dauerhaft einen Nutzen bringen.</p>
<p>Zur Qualitätssicherung gehört die laufende Fortbildung, der Austausch von Informationen, das Streben nach Innovation und Verbesserung sowie eine intensive Fachdiskussion. Eine erkennbare und gut kommunizierte Expertise in bestimmten Bereichen kann dabei helfen, die Marktführerschaft bei speziellen Planungsleistungen zu erhalten und sich so vom Markt positiv abzuheben.</p>
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