Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Damit taugt sie nicht mehr als untere oder obere Grenze für Honorare von rund 130.000 Architekten sowie zehntausenden Ingenieuren, die Gebäude, Verkehrs- oder Gartenanlagen planen. Jene, die sich bisher auf dem vermeintlichen Ruhekissen HOAI ausgeruht haben, müssen …
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