Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) definiert die Lehrinhalte für „Geprüfte Fachplaner“, „Geprüfte Sachverständige“ und „Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz“. Im zweiten Quartal des Jahres 2019 wird voraussichtlich die neue DIvB-Richtlinie 200 verabschiedet.
April 2019. „Das DIvB hat sich zum Ziel gesetzt, beim vorbeugenden Brandschutz bundesweit einheitliche und qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungsstandards zu schaffen“, so Geschäftsführer Jörg-Uwe Strauß. Gemeinsam mit den führenden Ausbildungsträgern hat das Institut praxisnahe und besonders fachgerechte Standards entwickelt, die für eine hohe Qualität der Lehre sorgen sollen.
Bereits seit dem Jahr 2013 arbeiten namhafte Ausbildungsträger nach der DIvB-Richtlinie 100 und richten ihre Ausbildung zum „Geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz“ nach deren Kriterien aus. Eine Bewertungskommission aus Vertretern der Ausbildungsträger und des DIvB sorgt dafür, dass neuste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie geänderte Rechtsformen regelmäßig in den Lehrplänen berücksichtigt werden. Erst vor kurzem wurden die Bildungsinhalte in einer Kommissionssitzung gemeinsam bewertet und aktualisiert. Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Nachhaltigkeit wurden dabei ebenso ergänzt, wie die neuen technischen Möglichkeiten der computergestützten Gebäudeplanung, der Bauwerksdatenmodellierung oder Building Information Modeling (BIM).