Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Damit taugt sie nicht mehr als untere oder obere Grenze für Honorare von rund 130.000 Architekten sowie zehntausenden Ingenieuren, die Gebäude, Verkehrs- oder Gartenanlagen planen. Jene, die sich bisher auf dem vermeintlichen Ruhekissen HOAI ausgeruht haben, müssen sich umstellen und lernen, unternehmerisch zu denken. Auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland muss ein ruinöser Preiswettbewerb aufgehalten und durch einen Qualitätswettbewerb ersetzt werden.

 

Die HOAI ist kein vermeintliches Ruhekissen für Architekten- und Ingenieurhonorare (Protestplakat des BDA Bayern April 2008)

Fachplaner und Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz sind davon weniger betroffen. Leistungen zur Brandschutzplanung oder zur brandschutztechnischen Bauüberwachung fielen auch bisher nicht unter das Preisrecht der HOAI fielen. Unsere Mitglieder sind es gewohnt, ihre Honorare – in Anlehnung an das Berechnungsverfahren nach AHO – frei zu vereinbaren, ohne sich auf ein gesetzliches „Mindesthonorar“ verlassen zu können.

„Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf“

Private Bauherren dürfen jetzt auch bei anderen Planungs- und Bauleitungsleistungen einen Preiswettbewerb anstreben, die öffentliche Hand muss es nach gängiger Praxis in vielen Fällen sogar tun. Hier gilt es von allen Beteiligten gegenzusteuern. Ein ruinöser Preiswettbewerb wird die Marke „Deutsche Ingenieurkunst“ weiter ausdünnen und zu einem Verfall der Qualitätsstandards der Architekten- und Ingenieurleistungen führen.

Mangelhafte Vergütung von Architekten und Ingenieuren generiert Mehrkosten und Projektverzögerungen. Die Beispiele dafür sind Legion. „Es ist allgemein bekannt, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen“, sagt der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer.

Private Unternehmer werden sich das auch in Zukunft nicht leisten wollen. Für Mehrkosten und Missmanagement müssen sie am Ende selbst aufkommen. Nicht so die öffentliche Hand; gerne schmücken sich Politiker und ihre Helfershelfer in den Verwaltungen mit großen Prestigeprojekten zum kleinen Preis. Gespart wird zuerst an den Vergütungen der Architekten und Ingenieure. Hier kommt der preisgünstigste zum Zug und nicht derjenige mit der besten Qualität und Expertise. Für die folgenden katastrophalen Bauabläufe und Kostensteigerungen müssen sie nicht geradestehen.

Oberstes Gebot ist der Kundennutzen

Auftraggeber müssen bereit sein, Qualität von Architekten- und Ingenieurleistungen zu erkennen und zu vergüten. Architekten und Ingenieure müssen auf der anderen Seite konsequenter an der Qualität ihrer Planungs- und Bauüberwachungsleistungen arbeiten. Ihr Engagement und ihr Einsatz müssen den Kunden an erster Stelle dauerhaft einen Nutzen bringen.

Zur Qualitätssicherung gehört die laufende Fortbildung, der Austausch von Informationen, das Streben nach Innovation und Verbesserung sowie eine intensive Fachdiskussion. Eine erkennbare und gut kommunizierte Expertise in bestimmten Bereichen kann dabei helfen, die Marktführerschaft bei speziellen Planungsleistungen zu erhalten und sich so vom Markt positiv abzuheben.

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